DR. VOLKER HAMPEL
Herr Rechtsanwalt Dr. Volker Hampel ist seit April 2004 als Rechtsanwalt zugelassen und führt das Referat von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eberhard König weiter. Wie bereits Herrn Rechtsanwalt Dr. König ist auch Herrn Rechtsanwalt Dr. Hampel aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen worden.
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Dr. Hampel spezialisiert in den genannten Fachgebieten tätig und nimmt regelmäßig an diesbezüglichen Fortbildungen teil.
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